
(Foto: Markus Wipperfürth – Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung)
Zwischen behördlichen Konzepten, bedrohten Wohngebieten am Waldrand und dem unersetzlichen Einsatz unserer Landwirte: Eine Bestandsaufnahme nach den Bränden im Hürtgenwald und Hohen Venn
Die verheerenden Wald- und Vegetationsbrände im Hürtgenwald sowie im grenznahen Hohen Venn haben es eindringlich gezeigt: Die Bedrohung durch Extremwetter und lang anhaltende Dürreperioden betrifft auch unsere Region. Wenn solche Wetterszenarien auf Unvernünftige treffen, die z. B. ihre Zigarettenkippe achtlos im Wald oder Feld fallen lassen, ist die Katastrophe da. Insbesondere für viele, deren Wohnhäuser und Höfe direkt an Waldränder grenzen, geht es bei der Frage nach funktionierenden Schutz- und Präventionskonzepten um nicht weniger als die Sicherheit ihres Hab und Guts. Wie gut sind unsere Behörden auf solche Szenarien vorbereitet? Wie greifen Alarmketten, Übungen und Logistik auf oberster Ebene?
Um einen Einblick in die strategischen Hintergründe zu erhalten, hat die Redaktion sowohl dem Innenministerium des Landes NRW als auch dem Rhein-Erft-Kreis detaillierte Fragen gestellt. Die Antworten werden in diesem Beitrag vollumfänglich und transparent veröffentlicht.

(Foto: Markus Wipperfürth – Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung)
Zwischen Paragraphen und Praxis: So bereiten sich der Rhein-Erft-Kreis und das Innenministerium vor
Hier sind die Antworten des Rhein-Erft-Kreises auf unsere Presseanfrage
Wie bewerten Sie die derzeitige Vorbereitung des Landes NRW bzw. der nachgeordneten Katastrophenschutzbehörden auf großflächige Wald- und Vegetationsbrände?
„Die grundlegenden Fähigkeiten im Krisenmanagement der Kreise als Katastrophenschutzbehörden, wie etwa die Lagebeurteilung, sind unabhängig von einem konkreten Szenario. Das Krisenmanagement greift in unterschiedlichen Situationen auf die gleichen Werkzeuge zurück. Insofern kann die dezidierte Vorbereitung nicht ausschließlich auf großflächige Wald- und Vegetationsbrände bezogen werden. Auch können wir als Rhein-Erft-Kreis die Vorbereitungen des Landes und der anderen Kreise nicht bewerten. Das Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz beim Rhein-Erft-Kreis stellt seit Gründung sicher, dass die entsprechenden Strukturen professionell gebündelt sind. Die dort zuständigen Kollegen kümmern sich um das Krisenmanagement und die Einsatzplanung und können dadurch Abläufe gezielt aufeinander abstimmen – auch im Hinblick auf großflächige Wald- und Vegetationsbrände.“
In welchen Intervallen finden behörden- und kreisübergreifende Katastrophenschutzübungen speziell für das Szenario „Waldbrand unter Extrembedingungen/Dürre“ statt?
„Im Kontext der Frage 1 ist auch diese Frage nicht allein anhand des Szenarios „Waldbrand“ zu beantworten. Der Rhein-Erft-Kreis führt regelmäßig, mindestens einmal jährlich, Übungen für seine Einsatzleitung und den Krisenstab durch. Diese reichen von Übungen, bei denen lediglich die Alarmierungswege getestet und optimiert werden, bis hin zu teilweise mehrtägigen Übungen der Stäbe. In den Jahren 2023 bis 2026 waren der Krisenstab und/oder die Kreiseinsatzleitung zu Gast am Institut der Feuerwehr in Münster. Im Rahmen der dort durchgeführten Übungen wurden unter anderem folgende Szenarien durchgespielt: Wald- und Vegetationsbrand, Extremwetter (Wind) sowie ein flächendeckender Stromausfall.“
Bei den aktuellen Bränden haben erneut zahlreiche Landwirte mit ihren Maschinen und Fässern wertvolle Unterstützung geleistet. Wie genau ist die Koordination und der Austausch mit der Landwirtschaft im Vorfeld und im Einsatzfall strukturiert?
„Das Feuerwehrsystem ist örtlich geprägt. Durch die flächendeckende Verfügbarkeit von Freiwilligen Feuerwehren sind die örtlichen Landwirte häufig persönlich bekannt. Dies kann insbesondere in den ersten Stunden eines Einsatzes hilfreich sein und eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Bei größeren Einsätzen, wie beispielsweise im Hürtgenwald, werden sogenannte „Spontanhelfende“ durch eine zentrale Stelle koordiniert, die der Einsatzleitung angegliedert ist.„
Sind die Anschlüsse von privaten/landwirtschaftlichen Wasser- und Tankfässern standardmäßig mit den Systemen der Feuerwehr kompatibel bzw. gibt es in ausreichender Anzahl entsprechende Adapter-Konzepte an den Einsatzstellen oder müssen sich die Landwirte selber darum kümmern?
„Das kommt auf das jeweilige Fass bzw. den jeweiligen Anschluss an und lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich bestehen jedoch entsprechende Adapterlösungen, die auch in der Fläche zur Verfügung stehen. Somit können bei Bedarf auch unterschiedliche Anschlussarten miteinander verbunden werden.“
Welchen Stellenwert haben digitale Plattformen wie das Portal „Red Farmer“ in den Katastrophenschutzkonzepten des Landes und der Kreise? Ist diese oder eine vergleichbare Plattform offiziell in die Leitstellen- und Alarmierungsstrukturen eingebunden?
Gibt es Pläne, die bisher meist unbürokratische Hilfe von Landwirten in eine noch strukturellere und effektivere Katastrophenschutz-Einbindung zu überführen?
Gibt es eine zentrale, behördliche oder offiziell genutzte Informations- und Kontaktplattform, auf die spontane wie auch registrierte Helfer (z. B. Landwirte, Lohnunternehmen) im Krisenfall zugreifen können?
Wie ist die finanzielle Entschädigung geregelt, wenn Landwirte oder Freiwillige Treibstoff, Material oder Arbeitszeit zur Verfügung stellen? Gibt es hierfür spezielle Töpfe, Katastrophenfonds oder feste Entschädigungssätze der Behörden?
„Diese letzten vorherigen Fragen werden zusammen beantwortet: Die spontan und freiwillig Helfenden werden derzeit nicht zentral erfasst. Portale wie „Red Farmer“ sind eine von vielen Plattformen, die es gibt. Es ist davon auszugehen, dass neue gesetzliche Regelungen zur Einsatzplanung von Spontanhelfenden hier bestehende Lücken schließen und den Behörden ermöglichen, gezielter auf spontan Helfende zuzugehen sowie deren Hilfe eher anzunehmen und wertzuschätzen.“
Welches konkrete Maßnahmenbündel greift bei akuten Dürreperioden zur Waldbrandvorbeugung (z. B. Sensoren, Luftbeobachtung, Wege-Überprüfungen)? Totholz-Management: Wie gestaltet sich der Austausch mit der Forstwirtschaft bzgl. der Brandlast in Wäldern? Gibt es Überlegungen oder Vorgaben, trockenes Totholz in besonders gefährdeten Abschnitten gezielter aufzuarbeiten oder abzutransportieren, um die Zündlast zu verringern?
„Die genannten Maßnahmen zur Waldbrandvorbeugung, insbesondere im Hinblick auf akute Dürreperioden sowie das Management von Totholz und der damit verbundenen Brandlast, liegen im Zuständigkeitsbereich der Forstbehörden und kann durch uns nicht beantwortet
werden.“
Gibt es aufgrund der jüngsten Erfahrungen aus den Einsätzen im Hürtgenwald und am Hohen Venn bereits konkrete Pläne oder Initiativen für Anpassungen und Verbesserungen in Ihren Konzepten?
„Sämtliche Einsatzpläne und Dienstanweisungen für das Krisenmanagement werden kontinuierlich und turnusmäßig fortgeschrieben. Insofern werden die Erkenntnisse aus den Ereignissen in Hürtgenwald oder dem Hohen Venn beispielsweise auch in die
Katastrophenschutzpläne einfließen.“
In welchen spezifischen Bereichen (z. B. Logistik, Alarmierungsketten, Materialbeschaffung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit) sehen Sie auf oberster Ebene den größten Nachsteuerungsbedarf für künftige Extremwetterlagen?
„S. oben.“

Hier sind die Antworten vom Innenministerium des Landes NRW auf unsere Presseanfrage
In Teilen lagen die Inhalte unserer Presseanfrage im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) und wurden daher von dieser Behörde beantwortet. Die Antworten sind entsprechend gekennzeichnet. Die anderen Antworten gab uns eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums.
Vorbereitung und regelmäßige Übungen (Beantwortung durch MLV)
Wie bewerten Sie die derzeitige Vorbereitung des Landes NRW bzw. der nachgeordneten Katastrophenschutzbehörden auf großflächige Wald- und Vegetationsbrände?
In welchen Intervallen finden behörden- und kreisübergreifende Katastrophenschutzübungen speziell für das Szenario „Waldbrand unter Extrembedingungen/Dürre“ statt?
„Große Übungen finden regelmäßig alle zwei Jahre statt, hinzu kommen weitere Austauschformate in kürzeren Abständen zwischen dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW und dem Institut der Feuerwehr. Die Übungen haben die Zusammenarbeit entscheidend verbessert.“
Bei den aktuellen Bränden haben erneut zahlreiche Landwirte mit ihren Maschinen und Fässern wertvolle Unterstützung geleistet.
Wie genau ist die Koordination und der Austausch mit der Landwirtschaft im Vorfeld und im Einsatzfall strukturiert?
„Die Einbindung obliegt der Einsatzleitung. Diese liegt bei der Gemeinde oder beim Kreis. Aufgabenträger sind:
1. die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung,
2. die Kreise für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht,
3. die Kreise und die kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz.
Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen. Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Die Gemeinden sind verpflichtet Brandschutzbedarfspläne aufzustellen.
Die Kreise unterhalten Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. Sie beraten und unterstützen die kreisangehörigen Gemeinden in der Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben, soweit dafür ein Bedarf besteht. Die Kreise haben Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen sowie Sonderschutzpläne für besonders gefährliche […] aufzustellen. D. h. der Austausch im Vorfeld liegt auch in der Verantwortung der Kreise bzw. Gemeinden.“
Sind die Anschlüsse von privaten/landwirtschaftlichen Wasser- und Tankfässern standardmäßig mit den Systemen der Feuerwehr kompatibel bzw. gibt es in ausreichender Anzahl entsprechende Adapter-Konzepte an den Einsatzstellen oder müssen sich die Landwirte selber darum kümmern?
„Kompatible Übergangsstücke sind je nach örtlichen Strukturen im Einzelfall vorhanden. Standardmäßig können solche auf den Fahrzeugen der ABC-Komponenten bereits vorhanden sein.“
Welchen Stellenwert haben digitale Plattformen wie das Portal „Red Farmer“ in den Katastrophenschutzkonzepten des Landes und der Kreise? Ist diese oder eine vergleichbare Plattform offiziell in die Leitstellen- und Alarmierungsstrukturen eingebunden?
„Ob und in welcher Weise eine Einbindung von digitalen Plattformen in den Leitstellenstrukturen und bei Alarmierungswegen berücksichtigt werden, obliegt den Leitstellen, die von den Kreisen bzw. kreisfreien Städten unterhalten werden. Denn gesetzliche Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte ist es gem. § 4 Abs. 4, § 3 Abs. 7 BHKG, einheitliche Leitstellen für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst zu unterhalten. Dabei müssen die Leitstelle muss auch Großeinsatzlagen und Katastrophen bewältigen können, § 28 Abs. 1 S. 2 BHKG.
Katastrophenschutzkonzepte werden von den unteren Katastrophenschutzbehörden bzw. deren Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände in Zusammenarbeit mit dem Land und den Hilfsorganisationen erstellt. Inwiefern eine digitale Plattform in ein Katastrophenschutzkonzept eingebunden wird, ist abhängig von dem jeweiligen Konzept.“
Gibt es Pläne, die bisher meist unbürokratische Hilfe von Landwirten in eine noch strukturellere und effektivere Katastrophenschutz-Einbindung zu überführen?
„Die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in den Katastrophenschutz wird vorausgesetzt. Nach § 1 Abs. 4 BHKG bauen der Brandschutz, die Hilfeleistung und der Katastrophenschutz auf der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung auf und ergänzen diese um die im öffentlichen Interesse gebotenen Maßnahmen. Demnach ist auch die Hilfe von Landwirtinnen und Landwirten im Krisenfall äußerst hilfreich. Gleichwohl ist eine Überführung des bürgerlichen Engagements, auch im speziellen der Landwirtinnen und Landwirte im Sinne einer strukturellen Einbindung in den Katastrophenschutz, etwa wie die Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz gem. § 18 BHKG, gesetzlich nicht vorgesehen. Außerhalb der Strukturen privater Hilfsorganisationen ist bürgerliches Engagement im Einzelfall durch die Einsatzleitung bzw. den Krisenstab zu koordinieren.“
Gibt es eine zentrale, behördliche oder offiziell genutzte Informations- und Kontaktplattform, auf die spontane wie auch registrierte Helfer (z. B. Landwirte, Lohnunternehmen) im Krisenfall zugreifen können?
„Eine vom Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellte oder offiziell genutzte Informations- und Kontaktplattform für Spontanhelfende und/oder registrierte Helferinnen und Helfer besteht nicht und ist auch nach aktuellem Stand nicht in Planung. Es bestehen Möglichkeiten zur digitalen Vernetzung von Helfenden, die z. T. von Bundesebene gefördert werden als auch solche von Hilfsorganisationen und Privatorganisationen entwickelte. Ob und welche digitale Plattform genutzt wird, obliegt der Entscheidung der für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen. Eine Vorgabe zur Nutzung erfolgt seitens des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen nicht.“
Wie ist die finanzielle Entschädigung geregelt, wenn Landwirte oder Freiwillige Treibstoff, Material oder Arbeitszeit zur Verfügung stellen? Gibt es hierfür spezielle Töpfe, Katastrophenfonds oder feste Entschädigungssätze der Behörden?
„Entschädigung:
- § 43 Abs. 2 BHKG: Dringend benötigte Hilfsmittel, insbesondere Fahrzeuge oder Geräte, sind unter den Voraussetzungen des § 19 des Ordnungsbehördengesetzes auf Anordnung der Einsatzleitung von jedermann zur Verfügung zu stellen. d.h. wenn es keine Anforderung gibt, gibt es keine Kostenerstattung nach den Regelungen des BHKG.
- § 45 BHKG Entschädigung
- (1) Ein Schaden, den jemand erleidet, weil sie oder er
- 1. nach § 43 Absatz 1 bis 4 oder § 44 Absatz 3 oder 4 in Anspruch genommen wird oder
- 2. bei einem Schadensereignis nach diesem Gesetz Hilfe leistet, ist in entsprechender Anwendung der §§ 39 bis 43 des Ordnungsbehördengesetzes zu ersetzen.
- (2) Entschädigungspflichtig ist die Gemeinde des Schadensortes. § 42 Absatz 2 des Ordnungsbehördengesetzes findet entsprechende Anwendung.“
- (1) Ein Schaden, den jemand erleidet, weil sie oder er
Prävention und Zusammenarbeit mit der Forstwirtschaft (Beantwortung durch MLV)
Welches konkrete Maßnahmenbündel greift bei akuten Dürreperioden zur Waldbrandvorbeugung (z. B. Sensoren, Luftbeobachtung, Wege-Überprüfungen)?
„Die FireWatch Zentrale am Niederrhein ist ab der Waldbrandgefahrenstufe 3 besetzt. Waldbrandverdachtsmeldungen gehen unverzüglich an die zuständige Kreisleitstelle. Bis August hat das System über 100 Brände detektiert und zum Beispiel Mitte des Monats einen Brand bei Sonsbeck schnell erkannt.
Zur Luftbeobachtung ist die ZFK 2020, Ziff. 2.3. zu beachten: Die Bezirksregierungen werden bei einer entsprechenden Gefahrenlage durch das für Inneres zuständige Ministerium ermächtigt, in besonders begründeten Fällen, im Einvernehmen mit der Zentrale von Wald und Holz NRW die Luftüberwachung anzuordnen. Die Luftüberwachung ist in der Regel erst ab einer Kombination Graslandfeuerindex Stufe 5 und Waldbrandgefahrenindex Stufe 4 für die konkret gefährdeten Bereiche gerechtfertigt.
Bei Waldinfo.NRW unter dem Punkt Waldbrandabwehr sind alle Informationen zur Wegebefahrbarkeit seitens der Feuerwehren frei abrufbar.“
Totholz-Management:
Wie gestaltet sich der Austausch mit der Forstwirtschaft bzgl. der Brandlast in Wäldern? Gibt es Überlegungen oder Vorgaben, trockenes Totholz in besonders gefährdeten Abschnitten gezielter aufzuarbeiten oder abzutransportieren, um die Zündlast zu verringern?
„Ein Austausch hierzu findet derzeit bei der Planung der regionalen Waldbrandkonzepte zwischen Forst und Feuerwehr statt. Die „Brandlast“ in bewirtschafteten Wäldern ist geringer als in Naturschutz- und Wildnisgebieten. Zu unterscheiden ist zwischen liegendem und stehendem Totholz, da das liegende Totholz feuchter als das stehende ist. In besonders gefährdeten Abschnitten könnte über die Aufarbeitung und den Abtransport von Totholz nachgedacht werden, wobei die „besonders gefährdeten Abschnitte“ in den regionalen Waldbrandkonzepten erst noch definiert werden müssten.“
Gibt es aufgrund der jüngsten Erfahrungen aus den Einsätzen im Hürtgenwald und am Hohen Venn bereits konkrete Pläne oder Initiativen für Anpassungen und Verbesserungen in Ihren Konzepten?
In welchen spezifischen Bereichen (z. B. Logistik, Alarmierungsketten, Materialbeschaffung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit) sehen Sie auf oberster Ebene den größten Nachsteuerungsbedarf für künftige Extremwetterlagen?
„Eine Auswertung der Einsätze ist in allen beteiligten Ebenen bereits angelaufen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden zur fortwährenden Verbesserung des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der präventiven Vorsorge zur Vermeidung von Wald- und Vegetationsbränden genutzt. Bereits während der Einsätze machten sich viele der geschaffenen Strukturen positiv bemerkbar. Eine detaillierte Aussage zu den angefragten Einzelthemen ist zu dem jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.„

Retter in der Not ohne Netz und doppelten Boden: Die Landwirte
In der Praxis zeigt sich oft, wie auch jetzt wieder bei den verheerenden Waldbränden in unserer Region: Wenn es hart auf hart kommt, braucht es neben behördlichen Strukturen vor allem schnelle, unbürokratische Hilfe von freiwilligen Helfern.
Einmal mehr zeigte sich bei den Löscharbeiten, wie unverzichtbar die Unterstützung durch die heimische Landwirtschaft ist. Bekannte Akteure wie Markus Wipperfürth aus Stommelerbusch, der bereits während der Flutkatastrophe an der Ahr unermüdlich im Einsatz war, packten auch bei den aktuellen Bränden wieder tatkräftig mit an. Mit ihren schweren Maschinen, Wasserfässern und ihrer Arbeitskraft sicherten die Landwirte in den entscheidenden Stunden die Wasserversorgung an den unwegsamen Brandherden, löschten teilweise auch in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und begaben sich dabei selber in Gefahr. Gelobt wurde von allen Seiten die gute Koordination und das Arbeiten Hand in Hand von Feuerwehr, THW, Bundeswehr Rettungskräften, anderen Helfern und den Landwirten. Gemeinsam wurde bis an die Belastungsgrenzen gegen die Feuer gekämpft. Die betroffenen Anwohner waren dafür unendlich dankbar.

(Foto Markus Wipperfürth – Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung)

(Foto: Markus Wipperfürth – Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung)



(Foto: Markus Wipperfürth – Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung)
„Die Feuerwehr kann nur da löschen, wo genug Wasser ist. Eine Großbrandlage ist ohne ausreichend Wasser nicht in den Griff zu bekommen und das geht nur mit den Landwirten und deren Zubringfässern. Für mich war es schockierend beim Waldbrand in Hürtgenwald zu sehen, wie schnell sich das Feuer seinen Weg gebahnt hat. Man hat vielerorts Wohnsiedlungen in die Wälder integriert. Mir wird unwohl, wenn ich z. B. an meine Hofanlage Haus Furth in Waldrandlage im Brandfall denke. Es gibt viele Unbekannte in solchen Situationen, und denen kann man nur begegnen, wenn man gut vorbereitet ist. Deshalb habe ich vor Ort bei den Waldbränden auch vieles im Video festgehalten, um zu dokumentieren. Wenn man nicht selbst dabei war, muss man die Bilder sehen, aus Erzählungen heraus kann man sich das nicht vorstellen. Verantwortliche und alle Beteiligten müssen auf solche Szenarien vorbereitet sein und ich glaube, das ist jetzt nochmal bewusst geworden. Die von den Landwirten genutzten Fässer können in kurzer Zeit vollgesaugt und leer gesprüht/gepumpt werden. Die Technik kann noch optimiert werden, sodass man z. B. auch mehrere Meter nach oben spritzen kann, um z. B. brennende Baumkronen zu erreichen.
Was mir wichtig ist: Wir wissen ja aus dem Ahrtal, dass die Leute mehrfach bestraft wurden. Einmal durch die Flut, bei der sie alles verloren haben und dann beim Wiederaufbau. Die Menschen standen vor den Ruinen ihrer Häuser. Die Bürokratie hält dort bis heute noch den Wiederaufbau auf. Sowas sollte vermieden werden. Vielleicht ist es auch möglich, bei den Präventivmaßnahmen die Versicherungen mit ins Boot zu holen. Ggf. sind diese bereit sich finanziell zu beteiligen. Das ist doch viel günstiger als nachher enorm hohe Entschädigungen zahlen zu müssen.“ (Markus Wipperfürth)

Fazit: Mehr als nur Nahrungsmittelproduzenten – Ein längst überfälliges Danke an unsere Bauern!

Der unermüdliche, hochprofessionelle und oft gefahrvolle Einsatz der Feuerwehren, des THW, der Rettungsdienste, der Forstwirtschaft und aller sonstigen Organisationen und Helfer verdient unser allerhöchstes Lob und tiefen Respekt. Sie setzen sich mit Leib und Leben für unsere Sicherheit ein.

(Foto: Markus Wipperfürth – Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung)


(Foto: Markus Wipperfürth – Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung)
Ein ganz besonderer Dank gebührt jedoch auch den Landwirtinnen und Landwirten. Allzu oft steht unsere Landwirtschaft im öffentlichen Diskurs negativ im Kreuzfeuer – sei es wegen des Einsatzes von Düngemitteln, Geruchsbelästigungen oder lauten Arbeitsmaschinen auf den Feldern. Doch in Momenten der Katastrophe stellt sich die fundamentale Frage: Was machen wir eigentlich ohne unsere Landwirte?
Sie sind nicht nur diejenigen, die uns täglich mit ihren hochwertigen Erzeugnissen ernähren, sondern im Ernstfall mit ihrem schweren Gerät, ihrer Arbeitskraft und ihrer selbstlosen Hilfe Retter in der Not sind. Es ist höchste Zeit für ein Umdenken. Ein Dankeschön beginnt bereits bei jedem Einzelnen von uns im Supermarkt: Warum greifen wir zu importierten Kartoffeln z. B. aus Ägypten, während heimische Kartoffeln im Überfluss vorhanden sind und im schlimmsten Fall massenweise vernichtet werden müssen, weil Lebensmittelmärkte Produkte aus dem Ausland einkaufen? Wer unsere Landwirtschaft wertschätzen und erhalten will, sollte regional kaufen!
Gleichzeitig stehen die nationalen und europäischen politischen Verantwortlichen in der Pflicht: Überbordende Bürokratie und immer strengere Regularien benachteiligen unsere heimischen Bauern gegenüber ausländischen Mitbewerbern, die unter weitaus geringeren Auflagen billiger produzieren können. Diese Ungleichbehandlung sollte dringend endlich auf den Prüfstand, auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Klima und Sicherung unserer Ernährung in Deutschland.
Die Hilfe der Landwirte darf auch nicht länger nur Spontanität oder der Vernetzung mit örtlichen Organisationen überlassen bleiben. Die Verantwortlichen sollten die Ressourcen der Landwirtschaft systematisch in ihre Katastrophennetzwerke einbinden – und zwar direkt und nicht erst über Umwege. Eine feste, strukturelle Integration spart im Ernstfall wertvolle Minuten – Minuten, die über die Rettung von Menschenleben, Hab und Gut entscheiden. Wichtig sind hierbei vor allem Dingen auch Präventivmaßnahmen. Die Vernetzung aller haupt- und ehrenamtlichen sowie freiwilligen Kräfte und die klare Verteilung von Zuständigkeiten sorgen dafür, dass ein Rädchen ins andere greift.
Selbstverständlich sollten auch finanzielle Entschädigungen für freiwillige Helfer, wie die Landwirte sein. Arbeitsausfall (im heimischen Betrieb durch die freiwillige Hilfe), Maschineneinsatz (Verschleiß) und eingesetzte Arbeitskraft sollten aus Budgets oder Fonds fair und zumindest teilweise erstattet werden. Das ist auch ein Zeichen von Respekt und Wertschätzung für den außergewöhnlichen gesellschaftlichen Einsatz.
Die spontane Hilfe bei den Waldbränden in Hürtgenwald und am Hohen Venn hat erneut gezeigt: Landwirtschaft ist kein reiner Wirtschaftszweig, sondern ein unersetzlicher Grundpfeiler unserer Gemeinschaft, Sicherheit und Solidarität in Deutschland.
„Wegen dir bin ich hier.“ (Markus Wipperfürth)

(Foto: Markus Wipperfürth – Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung)