Vögel, Igel und Co. müssen weichen – Unangekündigter Kahlschlag auf der Grünfläche hinter dem Sportplatz in Sinnersdorf in der Vogelschutzzeit

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Von: Anja Fiedler

Der Kahlrschlag auf der Grünfläche hinter dem Sportplatz schreitet voran.

Heute morgen erhielt Pulheim-Report Nachrichten und Hinweise von aufgebrachten Anwohnern in Sinnersdorf. Auf der Grünfläche hinter dem Sportplatz (Bereich Siegstraße/Willi-Schumacher-Weg) starteten am Samstagmorgen gegen 7 Uhr unangekündigte Schnitt- und Rodungsarbeiten. Und das in der Vogelschutzzeit, die vom 1. März bis 30. September laut Bundesnaturschutzgesetz § 39 vorgeschrieben ist. In den Hecken und Sträuchern nisten und leben viele Vögel, ebenso halten sich dort u. a. Igel auf und natürlich sind auch jetzt zur Blütezeit viele Insekten unterwegs.

Pulheim-Report war vor Ort und sprach mit den anwesenden Arbeitern, die im Auftrag der GWG dort tätig sind. Die GWG  plant dort im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus ein Neubauprojekt von zwei Wohngebäuden. Der Baubeginn ist voraussichtlich für das 4. Quartal 2022 vorgesehen. Diese und weitere Einzelheiten kann man der Internetseite der GWG Rhein-Erft entnehmen. Hier ist der Link zum Bauvorhaben.

Sozialer Wohnungsbau ist sicherlich wichtig und richtig, denn auch in Pulheim und seinen Orten ist bezahlbarer Wohnraum rar. Warum die Schnitt- und Rodungsarbeiten jedoch ausgerechnet jetzt in der gesetzlich vorgeschriebenen Vogelschutzzeit starten, ist unverständlich und ein großflächiger Eingriff in die Natur. Warum erfolgten die Rückschnitte/Rodungen nicht schon im Februar oder werden für Oktober eingeplant? Nun werden Vögel und Wildtiere vertrieben und bei der Verwendung von Baumaschinen vielleicht sogar getötet. Ein Arbeiter versicherte, dass auf Tiere geachtet und vorher die Sträucher und Büsche abgesucht würden. Das konnten wir vor Ort nicht beobachten. Es ist wohl auch schwerlich zu gewährleisten wirklich jedes Tier zu finden, und selbst wenn, wo wird es denn dann hingebracht bzw. wo soll es hin?

„Hier wird alles platt gemacht. Und das zur Brutzeit der Vögel. Ihr Lebensraum, ihre Nist- und Schlafplätze alles ist nun weg!“,

Aufgebrachter Anwohner aus Sinnersdorf

Es herrscht Unverständnis in Sinnersdorf und Ärger über den Umgang mit der Natur. Eine Ankündigung durch die GWG oder eine Information seitens der Stadt ist hier niemandem bekannt. Es bleibt abzuwarten, ob das Ordnungsamt der Stadt und/oder andere Behörden eingreifen. Aber die Büsche und Sträucher sind nun schon weg und die Tiere mussten weichen. Laut Bundesnaturschutzgesetz § 39  darf bei zulässigen Bauvorhaben Gehölzbewuchs beseitigt werden, wenn dies nur in einem geringfügigen Rahmen geschieht. In diesem Fall scheint das Ausmaß aber nicht geringfügig zu sein. Hier der Link zum Nachlesen im Bundesnaturschutzgesetz § 39.  

Pulheim-Report bleibt an diesem Thema dran und hat die GWG um eine Stellungnahme gebeten.

Uns kommen nur folgende Liedzeilen in den Sinn:“… Karl der Käfer wurde nicht gefragt, man hat ihn einfach fortgejagt…..“

UPDATE! Im Folgenden eingegangene Stellungnahmen der GWG, der Stadt Pulheim und des Rhein-Erft-Kreises dazu.

GWG:

Stellungnahme zum Artikel „Vögel, Igel und Co. müssen weichen“
im Pulheim-Report vom 02.07.2022

„Der Rückschnitt des Wildwuchses auf dem Grundstück Mutzenrather Weg/Siegstraße war zum
jetzigen Zeitpunkt erforderlich, um Überwuchs auf die Flächen außerhalb des Grundstücks zu
entfernen und zukünftigen Bewuchs zu vermeiden.

Die GWG Rhein-Erft hat mit dem für die Entfernung des Wildwuchses beauftragten Unternehmen
Munkler & Sohn Garten- und Landschaftsbau vor Beginn des Rückschnitts das Grundstück begangen
und mit dem Unternehmen vereinbart, vor Beginn der Arbeiten das Grundstück nach möglichen
Nestern abzusuchen, was die Firma Munkler & Sohn Garten- und Landschaftsbau der GWG Rhein-Erft
ausdrücklich bestätigt hat. Bei der Beseitigung des Wildwuchses wurden keine Wurzeln entfernt.

Lt. Auskunft des Gartenbauunternehmens handelt es sich bei dem Wildwuchs um selbst aussäende
Pflanzen, in denen keine Nester gebaut werden.“

GWG Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Hürth, 08.07.2022

Stadt Pulheim:

„Über die Rodungsarbeiten auf einem privaten Grundstück in Sinnersdorf war die Stadt nicht informiert. Allerdings ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Ausnahmegenehmigungen von den während der Vogelschutzzeit geltenden Verboten die Untere Naturschutzbehörde (UNB) beim Rhein-Erft-Kreis. Diese ist auch für die Ahndung von möglichen Verstößen zuständig.

Die Stadtverwaltung hat nach Bekanntwerden der Arbeiten umgehend Kontakt mit der UNB aufgenommen und entsprechende Informationen, unter anderem von einer Ortsbesichtigung, weitergegeben. Das weitere Verfahren obliegt der Unteren Naturschutzbehörde.“

Pulheim, 08.07.2022

Rhein-Erft-Kreis:

„Die Rodung wurde durch den Eigentümer und Bauherrn GWG Rhein‑Erft Wohnungsgesellschaft MBH beauftragt. Die Fläche, auf der die Rodungen stattgefunden haben, befindet sich gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 134 in der Örtlichkeit Sinnersdorf. Die Stadt Pulheim hat die Baugenehmigung für die geplanten Bauvorhaben erteilt und ist zuständig für die Überwachung der Vorgabe aus dem artenschutzrechtlichen Gutachten, dass die Baufeldfreimachung erst ab 1. Oktober möglich ist. Die Stadt Pulheim teilte auf Anfrage mit, dass sie eine Stellungnahme des Verursachers zu den Rodungen erwartet.

Seitens der unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises wurde keine Genehmigung für die Rodungsarbeiten erteilt.

Bei den nicht erlaubten Rodungsmaßnahmen handelt es sich voraussichtlich um einen Verstoß gegen § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (Es ist verboten, die Bodendecke auf Wiesen bzw. ungenutzten Grundflächen (…) so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird sowie (…) Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen).
Gemäß § 69 Abs. 3 Nr. 12 und Nr. 13 BNatSchG handelt derjenige ordnungswidrig, der vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dem o.g. Verbot in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eine Wiese bzw. ungenutzte Grundfläche rodet.
Soweit die Stellungnahme der Stadt Pulheim vorliegt, wird die unteren Naturschutzbehörde in eigener Zuständigkeit prüfen, ob das Vorgehen der GWG Rhein‑Erft Wohnungsgesellschaft MBH ordnungsrechtlich verfolgt wird.“

Bergheim, 08.07.2022

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