In Pulheim, Stommeln und Brauweiler: Carsharing-Angebote starten

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Von: Redaktion "Pulheim-Report"

Ab Mai gibt es u. a. auf dem Parkplatz Steinstraße in Pulheim ein Carsharing-Angebot.

Ab Mai soll der Betrieb von stationsbasierten Carsharing-Angeboten in Pulheim, Stommeln und Brauweiler starten. Dies ist einer Verwaltungsvorlage für den Tiefbau- und Verkehrsausschuss (TVA) am 19.04.2023 zu entnehmen. Die Stadtverwaltung hat ein Interessenbekundungsverfahren für die Einrichtung eines stationsbasierten Carsharing-Angebots durchgeführt. Dabei wurden als Standorte der Parkplatz Steinstraße mit vier Stellplätzen, der Schotterparkplatz in Brauweiler mit zwei Stellplätzen und der Josef-Gladbach-Platz in Stommeln mit vier Stellplätzen festgelegt. Diese wurden anhand eines Kriterienkatalogs an Carsharing-Unternehmen vergeben. Die Stellplätze stehen den Anbietern in Form einer Sondernutzung zur Verfügung. Die Erlaubnis wurde seitens der Stadt bereits erteilt.

Die Anbieter Cambio und Kinto werden dort nun ab Mai stationsbasiertes Carsharing anbieten. Auf dem Parkplatz Steinstraße werden Fahrzeuge der Firma Cambio stehen, ebenso auf dem Schotterparkplatz in Brauweiler. Die Plätze auf dem Josef-Gladbach-Platz in Stommeln teilen sich die Anbieter Cambio und Kinto.

Im Zuge der Mobilitätswende und des im Jahr 2017 einstimmig vom Rat beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK) sind Carsharing-Angebote ein wichtiges Element. Das Verkehrsaufkommen soll so, ebenso wie die Emissionen, innerorts gesenkt werden, was auch die Aufenthaltsqualität erhöht.

In Kürze soll laut Verwaltung ein zweites Interessenbekundungsverfahren für Carsharing starten, bei dem weitere Stellplätze vergeben werden. Dieses wird aus zwei Losen bestehen. Los 1 beinhaltet zwei Stellplätze auf dem Parkplatz Steinstraße und Los 2 zwei Stellplätze auf dem Schotterparkplatz in Brauweiler. „Lose“ bedeutet in diesem Fall, dass das Vergabeverfahren aus mehreren Teilen besteht, die unabhängig voneinander zu vergeben sind. Diese Teile werden als Lose bezeichnet.

Es bleibt abzuwarten, welche Carsharing-Anbieter dann zu den „Losgewinnern“ gehören. Pulheim-Report bleibt am Thema dran.

Hier der Link zu unserer Quelle: Verwaltungsvorlage 117/2023 sowie weitere Anlagen dazu