Widerrechtliche Rodungsarbeiten in Sinnersdorf – Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen

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Von: Anja Fiedler

Eine Baugrube wurde ausgehoben. Mehr ist seit den Rodungsarbeiten im Sommer nicht passiert.

Für große Aufregung und Empörung in Sinnersdorf sorgten im vergangenen Sommer die Schnitt- und Rodungsarbeiten auf der Grünfläche im Bereich Siegstraße/Willi-Schumacher-Weg hinter dem Sportplatz. Am 02.07.2022 hatten dort unangekündigte Rodungsmaßnahmen in der gesetzlich vorgeschriebenen Vogelschutzzeit stattgefunden. Auftraggeber war die GWG, die dort ein Bauprojekt plant. Hintergrundinfos dazu sind in unseren vorherigen Artikeln hier und hier zu lesen.

Kein Baufortschritt

Bisher ist auf der ehemaligen Grünfläche eine Baugrube ausgehoben worden, ansonsten ist seit Wochen an der Baustelle nichts passiert. Das bestätigten uns Anwohner. Da stellt sich die Frage, aus welchen Gründen im Auftrag der GWG ein derartiger Kahlschlag in der Vogelschutzzeit durchgeführt wurde. Warum hat man den dort angesiedelten Vögeln und Wildtieren ihren Lebensraum nicht länger belassen und die Rodungsarbeiten legal nach der offiziellen Schutzzeit durchgeführt? So hätten Vögel ihre Brut noch in Ruhe aufziehen können, andere dort lebende Wildtiere hätten im Herbst nach dem Laubfall gesucht und umgesiedelt werden können. Das wäre sicherlich ein besserer Start des Bauprojekts im Einklang mit Natur- und Artenschutz gewesen. Schade, dass diese Chance verpasst wurde und die Tiere dafür, vermutlich teilweise auch mit ihrem Leben, bezahlen mussten.

Der Rhein-Erft-Kreis bzw. die Untere Naturschutzbehörde leitete ein ordnungsrechtliches Verfahren ein, da es sich bei den nicht genehmigten Rodungsmaßnahmen um einen Verstoß gegen § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetz handelt. Pulheim-Report hat regelmäßig beim Rhein-Erft-Kreis nachgehakt und nun die Information erhalten, dass das Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen ist.

Kompletter Wortlaut der Antwort auf die Presseanfrage von Pulheim-Report

Was wir Ihnen mitteilen können ist, dass das Ordnungswidrigkeitsverfahren von unserer Seite abgeschlossen wurde. Mit diesem Verfahren wurde dem Verursacher ein empfindliches Bußgeld auferlegt.”

Eine kurze und knappe Rückmeldung des Rhein-Erft-Kreises, die bestätigt, dass ein Bußgeld verhängt wurde. In welcher Höhe, darüber wird keine Auskunft gegeben. Die berechtigte Strafe macht nur leider den Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz nicht rückgängig. Verlierer ist auf jeden Fall die Natur.

Kein guter Start für das Bauvorhaben der GWG – Verlierer ist die Natur